Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt,
sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder
mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot.
1. Die Angebote erfolgen aufgrund der vom Verkäufer an Weber Immobilien erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit wird von Weber Immobilien nicht übernommen.
Der Käufer bzw. der Mieter ist deshalb selbst verpflichtet, diese Angaben vor Vertragsabschluss selbst nochmal zu prüfen. Es kann
ebenso keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig vermietet bzw. verkauft wird.
Schadensersatzansprüche gegen Weber Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt ein Jahr und beginnt mit
Entstehen des Anspruchs.
2. Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung von Weber
Immobilien an Dritte weitergegeben werden.
Verstößt der Angebotsempfänger hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den vom Makler nachgewiesenen Vertrag, so schuldet
der Angebotsempfänger die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
3. Weber Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden (Neuregelung der Provision
von Maklern seit Ende 2020)
4. Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bzgl. des von uns
benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.
5. Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund der Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit von Weber Immobilien wird
die ortsübliche Courtage berechnet.
6. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande
kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u.a.) sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht
wesentlich von unserem Gebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. dem Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter
ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt
7. Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungs-Objekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns
dies unverzüglich -spätestens innerhalb von drei Tagen mit Angabe der Informationsquelle schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese
Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision
verpflichtet.
8. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber
haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines
Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von i.H. v. 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
9. Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des
Weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen
Vertragsverhandlungen und/ oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den
Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
10. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften.
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